Binder Treuhand AG

Erbteilung

Wirtschaftsprüfung - Binder Treuhand AG

Unsere Leistungspalette im Bereich Erbteilung:

  • Beratung und Begleitung bei der Ausarbeitung von Ehe- und Erbverträgen
  • Beratung in Fragen des Erbrechts
  • Willensvollstreckungsmandate

Anteile an unverteilten Erbschaften

Bitte beachten Sie, dass die Erben ab Todestag des Erblassers Anspruch auf ihren Erbteil haben und diesen sowie den Ertrag daraus ab Todestag, also nicht erst ab dem Datum der Erbteilung, in ihrer Steuererklärung deklarieren müssen.





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